Kaufmännische Berufsschule

Die Berufsschule im dualen Ausbildungssystem

An der Nell-Breuning Schule werden ca. 750 Auszubildende in 9 Ausbildungsberufen beschult.

Die Berufsschule ist im deutschen dualen Ausbildungssystem neben dem Betrieb der zweite Lernort. Sie hat die Aufgabe, berufsbezogene und berufsübergreifende Handlungskompetenz zu vermitteln. Die Lerninhalte werden durch das Kultusministerium in Bildungsplänen festgelegt. Koordiniert, organisiert und überwacht wird die Ausbildung von der zuständigen Kammer.

Voraussetzung für den Besuch einer Berufsschule ist ein Berufsausbildungsvertrag, der zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem/der Auszubildenden (bei Minderjährigen den Eltern) abgeschlossen wird. Die Regelausbildungsdauer beträgt bei Verkäufern 2 Jahre, bei Bankkaufleuten 2,5 Jahre ansonsten 3 Jahre. Diese Zeit kann unter Umständen durch bereits erworbene Schulabschlüsse (Fachhochschulreife, Abitur, abgeschlossene Berufsausbildung, Berufserfahrung) verkürzt werden. Näheres erfahren Sie direkt bei den Kammern.

Nach Vertragsabschluss meldet der Ausbildungsbetrieb den/die Auszubildende/n über das Anmeldeformular der Nell-Breuning Schule möglichst frühzeitig an.

Anmeldeformular für Medizinische Fachangestellte (PDF))

Anmeldeformular Kaufmännische Berufsschule (PDF)

Der Englischunterricht orientiert sich am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) und bereitet auf die Prüfung zum KMK-Fremdsprachenzertifikat vor. Genauere Details entnehmen Sie bitte folgendem Dokument.

Englisch Kompetenzniveau (PDF)

Im Rahmen des ERASMUS+ Programms kann an einem 4-wöchigen Auslandsaufenthalt teilgenommen werden.

Flyer ERASMUS+ (PDF)

Nach der Verwaltungsvorschrift vom 14. November 2001, Absatz II, Nr. 3 (K.u.U. 2002 S.75) können Schüler/innen vom Deutsch- und Gemeinschaftskunde-Unterricht befreit werden, wenn im Rahmen einer Erstausbildung eine Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch und Gemeinschaftskunde bereits abgelegt worden ist (Abschlusszeugnis als Nachweis). Für den Beruf der Verwaltungsfachangestellten ist eine Befreiung von Deutsch und Gemeinschaftskunde grundsätzlich nicht möglich.

Der Antrag zur Unterrichtsbefreiung kann nur in den ersten vier Wochen nach Schuleintritt in die Nell-Breuning Schule gestellt werden. Danach ist der Besuch und das Ablegen der Abschlussprüfung in Deutsch und GGK Pflicht. Die Betriebe werden im Falle einer Unterrichtsbefreiung von der Nell-Breuning Schule benachrichtigt. Die betriebliche Arbeitszeit erhöht sich entsprechend um 45 Minuten je Fach.

Einem Antrag auf Befreiung aufgrund von Fachhochschulreife oder Allgemeinen Hochschulreife geben wir nicht statt.

In Baden-Württemberg ist der Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen ein Pflichtfach. Wer aus Glaubens- und/oder Gewissensgründen daran nicht teilnehmen will, kann sich abmelden. Die Abmeldung ist jeweils zum Beginn eines Schuljahres innerhalb der ersten 4 Schulwochen möglich. Wer den Abmeldetermin verpasst, ist bis zum Schuljahresende zum Besuch des Religionsunterrichts verpflichtet.

Melden sich Berufsschüler/innen vom Religionsunterricht ab, wird der Ausbildungsbetrieb darüber informiert. Die betriebliche Arbeitszeit erhöht sich entsprechend um 45 Minuten.

Abmeldung vom Religionsunterricht (PDF)

Ansprechperson

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