Vorschlags- und Beschwerdewesen

Wir fassen Ihre Anregungen als eine Möglichkeit auf, Probleme zu erkennen und bearbeiten zu können. Davon versprechen wir uns eine Verbesserung des Unterrichts, der Organisationsabläufe und vor allem der Beziehungen der am Schulleben beteiligten Menschen. Der wertschätzende Umgang mit Vorschlägen und Beschwerden sorgt für Akzeptanz und Attraktivität unserer Schule.

Grundsätze der Schulleitung im Umgang mit Vorschlägen und Beschwerden

  • Wir fassen Beschwerden als eine Möglichkeit auf, Probleme zu erkennen und bearbeiten zu können. Davon versprechen wir uns eine Verbesserung des Unterrichts, der Organisationsabläufe und vor allem der Beziehungen der am Schulleben beteiligten Menschen. Der wertschätzende Umgang mit Beschwerden sorgt für Akzeptanz und Attraktivität unserer Schule.
  • Beschwerden werden zunächst zwischen den unmittelbar Beteiligten vorgebracht.
  • Nach dem Grundsatz der dezentralen Verantwortung werden Beschwerden auf der Ebene (Klasse, Abteilung, Schule) und von den Personen bearbeitet, die für diese Ebene zuständig sind.
  • Es ist grundsätzlich Sache desjenigen/derjenigen, der/die eine Beschwerde vorbringen möchte, wen er als Gesprächspartner/in wählt. Beschwerden ernst nehmen bedeutet auch, dass der/die Beschwerdeführer/in i.d.R. nicht wegen fehlender Zuständigkeit abgewiesen wird.

  1. Eingang des Vorschlags beim Qualitätsbeauftragten
  2. Einstufung / Klassifikation des Vorschlags gem. Schema auf dem Vorschlagsformular
  3. Besprechung des Vorschlags in der erweiterten Schulleitung
  4. Rückmeldung zum Stand der Bearbeitung des Vorschlags (sofern Kontaktdaten angegeben wurden)

  1. Klärungsgespräch
    Der/die Beschwerdeempfänger/in hört sich die Beschwerde an.
    Die Gesprächsteilnehmer klären, ob es sich überhaupt um eine Beschwerde handelt.
    Der/die Beschwerdeführer/in benennt seine/ihre Erwartungen.
    Die Gesprächsteilnehmer klären, wer von der Beschwerde betroffen ist.
    Die Gesprächsteilnehmer klären, welchen Auftrag der/die Beschwerdeempfänger/in hat und einigen sich
    über das weitere Vorgehen.
    Das Gespräch wird an die Konfliktbeteiligten zurückgegeben.
  2. Der/Die Betroffene wird informiert
    Kurze Information, dass eine Beschwerde bei der Schulleitung eingegangen ist und dass sich der/die Be-
    schwerdeführer/in an den/die Betroffene wenden wird.
  3. Gespräch zwischen den Konfliktbeteiligten
    Ein direktes Gespräch zwischen den Konfliktbeteiligten wird geführt (Protokoll empfohlen).
    Falls das Gespräch erfolgreich verläuft, ist die Beschwerde abgeschlossen.
  4. Keine Lösung zwischen den Konfliktbeteiligten
    Die Schulleitung führt ein Vorgespräch mit den Konfliktparteien: In welchem Rahmen soll das Klärungsge-
    spräch mit der Schulleitung stattfinden?
    Alternativen:
    a) Schulleitung als Klärungshelfer mit den Einzelpersonen
    b) Schulleitung als Moderator mit den Konfliktbeteiligten
    c) Schulleitung als Entscheidungsperson
    In diesem Fall ist ein Protokoll notwendig.

  • Kollegen/innen können den ÖPR beteiligen.
  • Schüler/innen können den Vertrauenslehrer, Klassenlehrer, Schülersprecher, Elternbeiratsvorsitzenden oder
    eine weitere Person ihres Vertrauens beteiligen.
  • Eltern können den Elternbeiratsvorsitzenden beteiligen.

Lob

Sie können uns ein Lob zukommen lassen, wenn Sie mit unserer Arbeit zufrieden waren und wir an Prozessen festhalten sollten. Das Lob können Sie uns formlos per E-Mail, telefonisch oder direkt persönlich mitteilen.

Mitteilung

  • Unser Word-Dokument können Sie unter folgendem Link herunterladen: Vorschlags- und Beschwerdeformular (DOC)
  • Das ausgefüllte Vorschlags- und Beschwerdeformular können Sie Herrn Jauch per E-Mail zukommen lassen, ebenso ist ein Einwurf des Vorschlags- und Beschwerdeformulars in unseren Briefkasten möglich. Die Beschwerde muss keine Nennung des Namens enthalten.
  • Wir stehen Ihnen auch telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Zuständigkeit