Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz

Berufsbild, Ausbildung und Einsatzbereiche

Berufsbild der sozialpädagogischen Assistenten

Sozialpädagogische Assistenzkräfte betreuen Kinder vom Krippenalter bis zum Ende der Grundschulzeit in Kindertageseinrichtungen, Krippen und Horte. Sozialpädagogische Assistenten sind als Zweitkraft für erzieherische Aufgaben zuständig. 
Voraussetzungen für diesen Beruf sind gute Gesundheit, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbereitschaft, geistige Aufgeschlossenheit sowie Kontakt- und Teamfähigkeit.

Ausbildungsgang

Die Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich in:

  • Schulische Ausbildung: 
    zwei Jahre an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz mit wöchentlichem Praktikum/ Blockpraktikum in einem Kindergarten
    Die schulische Ausbildung endet mit schriftlichen und mündlichen Prüfungen.
  • Sozialpädagogische Praxis:
    ein Jahr Berufspraktikum in einer Einrichtung, die dem Berufsbild sozialpädagogischer Assistenten entspricht (z.B. Kindergarten, Kinderkrippe, Kindertagesstätte, Hort)

Zertifizierung nach AZAV

Die Nell-Breuning Schule ist zertifiziert nach AZAV. Personen, welche einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit für diese Ausbildung erhalten, können an der Nell-Breuning Schule ausgebildet werden.

Ausbildungshilfen nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (BAFÖG) werden unter den geltenden Bestimmungen gewährt.

AZAV Logo

Von der Bewerbung bis zur Abschlussprüfung

Der schriftlichen Anmeldung sind beizufügen:

  • Anmeldeformular
    sozialpädagogische Assistenz (PDF)
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Passbild
  • beglaubigte Abschrift/Fotokopie des Hauptschulabschlusszeugnisses oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
  • Nachweis eines mindestens 2-wöchigen Praktikums in einem Kindergarten/Kinderkrippe
  • ggf. beglaubigte Kopie über ein vollständig abgeschlossenes (12 Monate) freiwilliges soziales Jahr/Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung
  • ggf. beglaubigte Kopie über eine mindestens zweijährig abgeschlossene Berufsausbildung
  • schriftlicher Nachweis eines Platzes für die praktische Ausbildung in einer sozialpädagogischen Einrichtung
  • bei ausländischen Bildungsabschlüssen: beglaubigte Kopie der Zeugnisanerkennung
  • bei ausländischen Bildungsabschlüssen: Deutschkenntnisse Niveau B1 

Anmeldeschluss ist der 1. März eines Jahres

Die vorläufigen Zusagen werden in der Regel im Laufe des März versendet, die endgültige Zusagen Ende Juli.

Aufnahmebedingungen

  • Hauptschulabschluss (oder gleichwertiger Bildungsabschluss) mit einem Mindestdurchschnitt von 3,0 und der Deutschnote befriedigend (3,0)
    oder
  • Hauptschulabschluss plus 2-jährige abgeschlossene Berufsausbildung oder abgeschlossenes (über 12 Monate) freiwilliges soziales Jahr/Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung 
  • zusätzlich ist erforderlich: der schriftliche Nachweis eines Platzes für die praktische Ausbildung in einer sozialpädagogischen Einrichtung.

Pflichtbereich Theorie:

  • Religionslehre und Religionspädagogik
  • Deutsch
  • Gemeinschaftskunde
  • Englisch
  • Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln
  • Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten I und II
  • Gruppen pädagogisch begleiten
  • Mit Eltern und Bezugspersonen zusammenarbeiten
  • Übergänge mitgestalten
  • Betreuungsmaßnahmen und Versorgungshandlungen ausführen

Pflichtbereich Praxis: 

  • Sozialpädagogisches Handeln

Wahlpflichtbereich:

  • z.B. Rhythmik, Praxisorganisation, Daten- und Textverarbeitung

Die Auszubildenden sind i.d.R. ab der 3. Schulwoche an einem Tag pro Woche ganztags in der Praxiseinrichtung. In den vergangenen Jahren war der Praxistag im 1. Ausbildungsjahr immer donnerstags, im 2. Ausbildungsjahr dienstags. Blockpraktika in den Einrichtungen kommen hinzu.

An den Schultagen haben die Schüler/innen der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz in aller Regel vormittags und an drei Nachmittagen Unterricht.  

Der Einsatz moderner Medien, Lernbegleitung, freundliche Räumlichkeiten und ein wertschätzender Umgang miteinander tragen zu den idealen Rahmenbedingungen bei, in denen unsere Schüler/innen lernen. Viele Unterstützungsangebote stehen bereit: 

  • Die Klassenlehrer/innen und Fachlehrer/innen sowie die Abteilungsleiterin sind bei Fragen und Problemen ansprechbar.
  • Unserer Beratungslehrerinnen unterstützen bei Lernproblemen, Prüfungsangst, Problemen in der Klasse etc.
  • Kolleg/innen der Schulsozialarbeit sind für Sie da bei Schwierigkeiten und Problemen, z.B. in der Familie, Konflikte mit der Justiz, Gewalt-/Mobbing-Erfahrungen oder in Konflikt- und Krisensituationen.
  • Die Schule bietet ein schülergestütztes Nachhilfeprogramm `Schüler helfen Schülern´ an. Dies wird seitens der NBS finanziell gefördert.
  • Zahlreiche Einrichtungen erleichtern Ihnen den schulischen Alltag: Mensa, Kopierer, Computerraum, Bibliothek.

Nur wer gerne in die Schule geht, wird erfolgreich sein. Dazu dienen an der NBS auch zahlreiche außerunterrichtliche Veranstaltungen. Diese Events erweitern den Horizont und fördern die Klassengemeinschaft.

  • Zahlreiche außerunterrichtliche Veranstaltungen wie der Besuch einer Kindervorführung des Zimmertheaters Rottweil sowie Exkursionen zu verschiedenen sozialpädagogischen Einrichtungen mit besonderem pädagogischem Konzept sind fester Bestandteil unseres Schulcurriculums.
  • Zu Beginn der Ausbildung findet ein Kennenlerntag statt, er unterstützt das Zusammenwachsen der Klasse.
  • Vor den Sommerferien ist ein Ausflug geplant.
  • Alle 2 Jahre finden Projekttage statt. Die Schüler/innen wählen aus unterschiedlichsten Projekten aus.
  • Kletter-AG, Billard, Schulband, Pilates-AG, Kraft-AG sind außerunterrichtliche Angebote, die den Schulalltag abwechslungsreich machen.

Gegen Ende des 2. Ausbildungsjahres findet die schulische Abschlussprüfung statt. 
Zentrale schriftliche Prüfungsfächer sind:

  • Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln
  • Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten
  • Zusätzlich muss eine mündliche Prüfung abgelegt werden.

Nach erfolgreichem Abschluss der schulischen Abschlussprüfung folgt das einjährige Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung. 

Das einjährige Berufspraktikum dient im Anschluss an die bestandene schriftliche und mündliche Prüfung dem sachgerechten Einarbeiten in die Tätigkeit sozialpädagogischer Assistenten. In diesem Jahr werden die Praktikanten von einer Lehrkraft der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz betreut, außerdem finden in der Schule Fortbildungsveranstaltungen statt.

Gegen Ende des Berufspraktikums findet eine erziehungspraktische Prüfung in der Einrichtung statt.

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie die staatliche Anerkennung; Sie sind dann staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin bzw. staatlich anerkannter sozialpädagogischer Assistent. 

Ansprechperson