Zweijährige Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz, praxisintegriert – Direkteinstieg Kita

Berufsbild, Ausbildung und Einsatzbereiche

Berufsbild der sozialpädagogischen Assistenten

Sozialpädagogische Assistenzkräfte betreuen Kinder vom Krippenalter bis zum Ende der Grundschulzeit in Kindertageseinrichtungen, Krippen und Horte. Sie/Er ist als Zweitkraft für erzieherische Aufgaben zuständig.
Voraussetzungen für diesen Beruf sind gute Gesundheit, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbereitschaft, geistige Aufgeschlossenheit sowie Kontakt- und Teamfähigkeit.

Ausbildungsgang

Die Ausbildung dauert 2 Jahre:       
1. Ausbildungsjahr TQ1 (Teilqualifikation 1)
2. Ausbildungsjahr TQ2 (Teilqualifikation 2)

Die Ausbildung gliedert sich in:

  • Theoretische Ausbildung an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz
    im 1. Jahr drei Unterrichtstage
    im 2. Jahr zwei Unterrichtstage
  • Sozialpädagogische Praxis
    in den Schulwochen:
    im 1. Jahr zwei Tage
    im 2. Jahr drei Tage
    sowie in den Schulferien.

Im Rahmen der Ausbildung müssen praktische Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit mit mindestens zwei Altersgruppen gemacht werden.

Zertifizierung nach AZAV

Die Ausbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen durch die Arbeitsagentur bzw. durch das Jobcenter gefördert werden. Die Nell-Breuning Schule ist zertifiziert nach AZAV.

Personen, welche einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit für diese Ausbildung erhalten, können an der Nell-Breuning Schule ausgebildet werden.

AZAV Logo

Von der Bewerbung bis zur Abschlussprüfung

Die Berufsfachschule prüft die Zulassungsvoraussetzungen. Sie legen Ihre Bewerbungsunterlagen zuerst der Berufsfachschule vor. Parallel dazu bemühen Sie sich bei einem Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung um einen Ausbildungsvertrag. Dieser ist Voraussetzung für eine endgültige Zulassung.

Der schriftlichen Anmeldung sind beizufügen:

  • Anmeldeformular 
    sozialpädagogische Assistenz Direkteinstieg (PDF)
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Passbild
  • beglaubigte Abschrift/Fotokopie des Hauptschulabschlusszeugnisses oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
  • Nachweis über eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder eines Studienabschlusses (beglaubigte Fotokopie/Abschrift)
  • Ausbildungsvertrag über 23 Monate mit einem Träger einer Kindertageseinrichtung
  • Nachweis einer mindestens zweiwöchigen praktischen Tätigkeit oder eines Praktikums in einer Kindertageseinrichtung
  • eine Erklärung,
    a) ob und gegebenenfalls an welchen anderen Berufsfachschulen für sozialpädagogische Assistenz bereits an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen wurde sowie
    b) ob und gegebenenfalls an welche anderen Berufsfachschulen für sozialpädagogische Assistenz ein weiterer Aufnahmeantrag gerichtet wurde
  • bei ausländischen Bildungsabschlüssen:
    beglaubigte Kopie der Zeugnisanerkennung des ausländischen Schulabschlusses sowie
    Nachweis der Deutschkenntnisse Niveau B1
  • bei ausländischer Berufsqualifikation: Nachweis des Berufs- oder Studienabschlusses in Form von amtlich beglaubigten Kopien der originalsprachlichen Dokumente sowie Kopien der Übersetzungen eines in Deutschland vereidigten Übersetzers

 Anmeldeschluss ist der 1. März eines Jahres

Aufnahmebedingungen:

  • Hauptschulabschluss oder Abschluss Berufseinstiegsjahr und
  • 2-jährige abgeschlossene Berufsausbildung oder Studienabschluss sowie
  • Ausbildungsvertrag mit einem Träger einer Kindertageseinrichtung

Pflichtbereich Theorie:

  • Religionslehre und Religionspädagogik
  • Deutsch
  • Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln
  • Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten I und II
  • Gruppen pädagogisch begleiten
  • Mit Eltern und Bezugspersonen zusammenarbeiten
  • Übergänge mitgestalten
  • Betreuungsmaßnahmen und Versorgungshandlungen ausführen

Pflichtbereich Praxis: 

  • Sozialpädagogisches Handeln: zwei bzw. drei Tage je Unterrichtswoche

Die Auszubildenden sind im 1. Ausbildungsjahr an 3 Tagen, im 2. Ausbildungsjahr an 2 Tagen pro Woche in der Schule.
An den Schultagen haben die Schüler/innen der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz in aller Regel vormittags und an zwei Nachmittagen Unterricht.  

Der Einsatz moderner Medien, Lernbegleitung, freundliche Räumlichkeiten und ein wertschätzender Umgang miteinander tragen zu den idealen Rahmenbedingungen bei, in denen unsere Schüler/innen lernen. Viele Unterstützungsangebote stehen bereit: 

  • Die Klassenlehrer/innen und Fachlehrer/innen sowie die Abteilungsleiterin sind bei Fragen und Problemen ansprechbar.
  • Unserer Beratungslehrerinnen unterstützen bei Lernproblemen, Prüfungsangst, Problemen in der Klasse etc.
  • Kolleg/innen der Schulsozialarbeit sind für Sie da bei Schwierigkeiten und Problemen, z.B. in der Familie, Konflikte mit der Justiz, Gewalt-/Mobbing-Erfahrungen oder in Konflikt- und Krisensituationen.
  • Die Schule bietet ein schülergestütztes Nachhilfeprogramm `Schüler helfen Schülern´ an. Dies wird seitens der NBS finanziell gefördert.
  • Zahlreiche Einrichtungen erleichtern Ihnen den schulischen Alltag: Mensa, Kopierer, Computerraum, Bibliothek.

Nur wer gerne in die Schule geht, wird erfolgreich sein. Dazu dienen an der NBS auch zahlreiche außerunterrichtliche Veranstaltungen. Diese Events erweitern den Horizont und fördern die Klassengemeinschaft.

  • Zahlreiche außerunterrichtliche Veranstaltungen wie der Besuch einer Kindervorführung des Zimmertheaters Rottweil sowie Exkursionen zu verschiedenen sozialpädagogischen Einrichtungen mit besonderem pädagogischem Konzept sind fester Bestandteil unseres Schulcurriculums.
  • Als Schüler/in nehmen Sie teil am Seminar „Einführung in das Handpuppenspiel“.
  • Zu Beginn der Ausbildung findet ein Kennenlerntag statt, er unterstützt das Zusammenwachsen der Klasse.
  • Vor den Sommerferien ist ein Ausflug geplant.
  • Alle 2 Jahre finden Projekttage statt. Die Schüler*innen wählen aus unterschiedlichsten Projekten aus.
  • Kletter-AG, Billard, Schulband, Pilates-AG, Kraft-AG sind außerunterrichtliche Angebote, die den Schulalltag abwechslungsreich machen.

Am Ende des 1. Ausbildungsjahres ist keine Prüfung. Es wird jedoch, bei entsprechenden Leistungen, das Zertifikat Schulkindbetreuerin/Schulkindbetreuer erteilt.

Gegen Ende des 2. Ausbildungsjahres findet die Abschlussprüfung statt.
Zentrale schriftliche Prüfungsfächer sind:

  • Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln
  • Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten I
  • Zusätzlich muss eine mündliche Prüfung abgelegt werden.

Nach erfolgreichem Abschluss wird die staatliche Anerkennung ausgesprochen. Sie sind dann staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin bzw. staatlich anerkannter sozialpädagogischer Assistent.

Gegen Ende des 2. Ausbildungsjahres kann, bei Vorliegen der Voraussetzungen, zusätzlich zur Abschlussprüfung sozialpädagogische Assistenz die Schulfremdenprüfung zum Erwerb des Erzieher/innen-Abschlusses abgelegt werden.
Zwingende Voraussetzung dafür ist ein schulischer Abschluss auf dem Niveau der mittleren Reife oder ein gleichwertiger Bildungsstand.
Zusätzlich erforderlich sind zeitliche Ressourcen, sehr gute Belastbarkeit und ausgesprochene Selbstorganisationsfähigkeit. 

Neben den drei geforderten Prüfungen der sozialpädagogischen Assistenz müssen noch mindestens 8 Prüfungen auf Erzieher/innen-Niveau gegen Ende des 2. Ausbildungsjahres absolviert werden.

Sie bereiten sich selbständig auf die Schulfremdenprüfung vor. Unterstützend findet im 2. Ausbildungsjahr an einem zusätzlichen Schultag Zusatzunterricht zur Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung statt. Sollten Sie einen Bildungsgutschein erhalten, muss die Arbeitsagentur eine Förderung nach TQ3 (Teilqualifikation 3) genehmigen.

Die Anmeldung zur Schulfremdenprüfung Erzieher/innen-Abschluss erfolgt zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres über die Schule.

Nach bestandener schulischer Abschlussprüfung folgt das Berufspraktikum für Erzieher/innen über mindestens 6 Monate. Nach erfolgreichem Abschluss wird die staatliche Anerkennung ausgesprochen, Sie sind dann staatlich anerkannte Erzieherin bzw. staatlich anerkannter Erzieher.

Ansprechperson