Erzieherin/Erzieher in Teilzeitform

Ausbildung, Voraussetzungen und Perspektiven 

„Ein Beruf für die Zukunft unserer Kinder“ 

Der Beruf der Erzieherin/des Erziehers bietet nicht nur eine attraktive und abwechslungsreiche Tätigkeit, sondern auch hervorragende Chancen im Hinblick auf Weiterbildung und Karriere. Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik - Berufskolleg - befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen selbständig und eigenverantwortlich als Erzieherin oder Erzieher tätig zu sein.

Voraussetzungen für diesen Beruf sind gute Gesundheit, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbereitschaft, geistige Aufgeschlossenheit sowie Kontakt- und Teamfähigkeit.

Ausbildungsgang

Die Ausbildung dauert 4 Jahre. Theoretisches Wissen und neu erworbene Kompetenzen können direkt durch die enge Zusammenarbeit der Kooperationspartner Schule und sozialpädagogische Einrichtung in der Praxis umgesetzt werden.

Die Ausbildung gliedert sich in:

  • eine Ausbildung von drei Schuljahren an der Fachschule für Sozialpädagogik: 
    schulische Ausbildung mit Praktikumsphasen, die Auswahl der Einrichtung obliegt der Schülerin/dem Schüler und wird der Schule zur Genehmigung vorgelegt
    und
  • ein durch die Fachschule betreutes Berufspraktikum von einem Jahr in einer sozialpädagogischen Einrichtung

Die Ausbildung endet mit der staatlichen Prüfung und berechtigt bei erfolgreichem Abschluss die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher“ sowie „Bachelor Professional in Sozialwesen“ zu führen.

Breitbandausbildung

Im Rahmen der Ausbildung müssen praktische Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit mit drei Altersgruppen gemacht werden.

Zertifizierung nach AZAV

Die Ausbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen durch die Arbeitsagentur bzw. durch das Jobcenter gefördert werden. Die Nell-Breuning Schule ist zertifiziert nach AZAV. 
Personen, welche einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit für diese Ausbildung erhalten, können an der Nell-Breuning Schule ausgebildet werden.

AZAV Logo

Von der Bewerbung bis zur Abschlusprüfung

Die Fachschule für Sozialpädagogik prüft die Zulassungsvoraussetzungen. Sie legen Ihre Bewerbungsunterlagen zuerst der Fachschule vor. Parallel dazu bemühen Sie sich bei einem Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung um einen Praktikumsplatz. Dieser ist Voraussetzung für eine endgültige Zulassung.

Der schriftlichen Anmeldung sind beizufügen:

  • Anmeldeformular 
    Erzieher/in in Teilzeit (PDF)
  • beglaubigte Abschrift/Fotokopie Ihrer Zeugnisse 
  • Praktikantenvertrag mit einem Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung
  • Kopie Ihrer Ausweispapiere
  • eine Erklärung,
    a) ob und gegebenenfalls an welchen anderen Fachschulen für Sozialpädagogik bereits an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen wurde sowie 
    b) ob und gegebenenfalls an welche anderen Fachschulen für Sozialpädagogik ein weiterer Aufnahmeantrag gerichtet wurde
  • bei ausländischen Bildungsabschlüssen: 
    beglaubigte Kopie der Zeugnisanerkennung des ausländischen Schulabschlusses sowie Nachweis der Deutschkenntnisse
  • bei ausländischer Berufsqualifikation: beglaubigte Kopie der Anerkennung des ausländischen Berus- bzw. Studienabschlusses
     

Anmeldeschluss ist der 1. März eines Jahres.

Später eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden, sofern Schulplätze frei sind.

Aufnahmebedingungen

  • Realschulabschluss oder die Fachschulreife oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines 9-jährigen Gymnasiums oder in die Klasse 10 eines 8-jährigen Gymnasiums oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes 

UND:

  • der erfolgreiche Abschluss des Berufskollegs für Praktikantinnen und Praktikanten oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes oder
  • ein Berufsabschluss als sozialpädagogische/r Assistentin/Assistent oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik einschlägige berufliche Qualifizierung oder
  • die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder der schulische Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft und jeweils ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung* oder
  • eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder der Abschluss einer entsprechenden Vollzeitschule sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung* oder
  • eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule, wenn das Wahlfach Pädagogik/Psychologie besucht wurde sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung* oder
  • eine mindestens zweijährige kontinuierliche Tätigkeit als Tagesmutter mit mehreren Kindern (über Pflegeerlaubnis zugelassen) sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung*. Wird eine Tätigkeit als Tagesmutter lediglich in Teilzeitform nachgewiesen, verlängert sich die Zeit der geforderten Tätigkeit entsprechend oder
  • eine mindestens zweijährige Tätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung, wobei auch ein freiwilliges soziales Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung angerechnet werden kann oder
  • eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung* oder
  • die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung*

*Falls ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung verlangt wird, muss dieses innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft nach §7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) absolviert worden sein.

SOWIE:

  • Praktikantenvertrag mit einem Träger einer Kindertageseinrichtung
     

Pflichtbereich Theorie:

  • Religionslehre und Religionspädagogik
  • Deutsch
  • Englisch
  • Berufliches Handeln fundieren
  • Erziehung und Betreuung gestalten
  • Bildung und Entwicklung fördern I
  • Bildung und Entwicklung fördern II
  • Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben
  • Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln 
     

Wahlpflichtbereich

  • z.B. Jugendpädagogik, Rhythmik, Praxisorganisation, Forschen und Experimentieren

Pflichtbereich Praxis: 

  • Sozialpädagogisches Handeln:
    mindestens 16 Wochen Vollzeit über die drei Jahre der schulischen Ausbildung, im ersten Jahr sind davon mindestens 6 Wochen zu absolvieren

Die Praxisstelle ist innerhalb der drei Jahre der schulischen Ausbildung einmal zu wechseln.

Als Schüler/in der Erzieher/innen-Ausbildung in Teilzeit sind Sie entsprechend dem zu Schuljahresbeginn festgelegten Jahresplan an zwei bis drei Tagen pro Woche in der Schule. 

An den Schultagen findet in aller Regel vormittags und an zwei bis drei Nachmittagen pro Woche Unterricht statt.  

Der Einsatz moderner Medien, Lernbegleitung, freundliche Räumlichkeiten und ein wertschätzender Umgang miteinander tragen zu den idealen Rahmenbedingungen bei, in denen unsere Schüler/innen lernen. Viele Unterstützungsangebote stehen bereit: 

  • Die Klassenlehrer/innen und Fachlehrer/innen sowie die Abteilungsleiterin sind bei Fragen und Problemen ansprechbar.
  • Unserer Beratungslehrerinnen unterstützen bei Lernproblemen, Prüfungsangst, Problemen in der Klasse etc.
  • Kolleg/innen der Schulsozialarbeit sind für Sie da bei Schwierigkeiten und Problemen, z.B. in der Familie, Konflikte mit der Justiz, Gewalt-/Mobbing-Erfahrungen oder in Konflikt- und Krisensituationen.
  • Die Schule bietet ein schülergestütztes Nachhilfeprogramm `Schüler helfen Schülern´ an. Dies wird seitens der NBS finanziell gefördert.
  • Zahlreiche Einrichtungen erleichtern Ihnen den schulischen Alltag: Mensa, Kopierer, Computerraum, Bibliothek.

Nur wer gerne in die Schule geht, wird erfolgreich sein. Dazu dienen an der NBS auch zahlreiche außerunterrichtliche Veranstaltungen. Diese Events erweitern den Horizont und fördern die Klassengemeinschaft.

  • Zahlreiche außerunterrichtliche Veranstaltungen wie der Besuch einer Kindervorführung des Zimmertheaters Rottweil sowie Exkursionen zu verschiedenen sozialpädagogischen Einrichtungen mit besonderem pädagogischem Konzept sind fester Bestandteil unseres Schulcurriculums.
  • Als Schüler/in nehmen Sie teil am Seminar „Einführung in das Handpuppenspiel“.
  • Zu Beginn der Ausbildung ist ein Kennenlerntag geplant, er unterstützt das Zusammenwachsen der Klasse.
  • Eine dreitägige Klassenfahrt mit jeweils sozialpädagogischem Themenschwerpunkt findet am Ende des ersten und zweiten Ausbildungsjahres statt.
  • Kletter-AG, Billard, Schulband, Pilates-AG, Kraft-AG sind außerunterrichtliche Angebote, die den Schulalltag abwechslungsreich machen.
  • Alle 2 Jahre finden schulweit Projekttage statt. Die Schüler*innen wählen aus unterschiedlichsten Projekten aus.

Im 3. Ausbildungsjahr findet die schulische Abschlussprüfung statt:

  • schriftlich anzufertigende Facharbeit mit anschließendem Kolloquium
  • zentrale schriftliche Abschlussprüfung im Handlungsfeld „Erziehung und Betreuung gestalten“
  • mündliche Prüfung

Nach erfolgreichem Abschluss sind Sie berechtigt, das Berufspraktikum anzutreten.

Das einjährige Berufspraktikum dient im Anschluss an die bestandene Prüfung zum Abschluss der schulischen Ausbildung dem sachgerechten Einarbeiten in die selbstständige Tätigkeit einer Erzieherin/eines Erziehers sowie der Anwendung und Vertiefung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten. Es ist in einer sozialpädagogischen Einrichtung durchzuführen.

Praktikumsstelle und Schule arbeiten bei der Durchführung des Berufspraktikums zusammen.

Das Berufspraktikum wird mit einem Kolloquium abgeschlossen.

Nach erfolgreichem Abschluss wird die staatliche Anerkennung ausgesprochen, Sie sind dann staatlich anerkannte Erzieherin bzw. staatlich anerkannter Erzieher.

Ansprechperson